Endlich ist es soweit! Ab September 2021 werden Eltern von Frühchen finanziell über das Elterngeld besser unterstützt. Auch werdende Zwillingseltern können von einer frühzeitigen Geburt der Zwillinge betroffen sein. Frühgeborene Kinder, benötigen je nach Länge der Schwangerschaft und Entwicklungsstadium, eine längere und intensivere Betreuung durch ihre Eltern. Auch die Eltern frühgeborener Kinder, benötigen mehr Zeit um den physischen und psychischen Herausforderungen begegnen zu können. Mehr Elterngeld bei Frühgeburten. Alles was Du nun wissen musst.

Reform des BEEG

Der Bundestag hat zu Beginn des Jahres 2021 die 2. Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes BEEG beschlossen. Diese wird zum 1. September 2021 in Kraft treten. Enthalten sind wichtige Änderungen für (Zwillings-) Eltern, deren Kinder deutlich und damit mindestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin geboren werden.

Erhöhung der Bezugsmonate

Eltern frühgeborener Kinder können ab dem 01.09.2021 mehr Elterngeldmonate beziehen:

Bei Geburten

  • 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin ein zusätzlicher Monat Basiselterngeld
  • 8 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • 12 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin drei zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • 16 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin vier zusätzliche Monate Basiselterngeld

Grundlage für die Berechnung des Zeitraums zwischen voraussichtlichem Entbindungstermin und tatsächlichem Geburtstermin, ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme.

Bis zum 31. August 2021 erhalten Eltern von Frühchen pro Geburt Elterngeld  in Form des Basiselterngeldes für max. 14 Monate (12 + 2 Partnermonate) zu  – plus ggf.  vier weitere Monate des Partnerschaftsbonus. Mit der Reform erhöht sich bei einer Frühgeburt ab 01.09.2021 im oben genannten Zeitraum der Anteil der Basiselterngeldmonate.

Mutterschaftsgeld im Verhältnis zu Elterngeld

Bei einer Frühgeburt und/ oder Mehrlingsgeburt, erhalten die Mütter unter bestimmten Voraussetzungen jeweils einen Monate mehr Mutterschaftsgeld. Erhält die Mutter in Summe vier Monate Mutterschaftsgeld, werden diese als vier Basiselterngeldmonate gleichgesetzt. Damit stehen ihr entsprechend weniger Monate der Elterngeldzahlung zu. Dabei entspricht Mutterschaftsgeld in vielen Fällen annähernd 100 % des Nettoeinkommens und Elterngeld 67% des durchschnittlichen Einkommens, maximal 1800 € ohne Zuschläge wie Geschwister- oder Mehrlingsbonus.

Mehr Elterngeld für Frühgeborene

Wir begrüßen diese Entwicklung sehr und hoffen, dass Eltern von frühgeborenen Kindern damit eine bedürfnisorientierte Betreuung mit längerer finanzieller Sicherheit, ermöglicht wird. Weitere Forderungen, die wir Zwillingseltern an die Politik stellen, findest Du in unserem Beitrag: Was Zwillingseltern von der Politik fordern.

Die Inhalte der Gesetzesreform kannst Du hier nachlesen.

Bitte beachte, dass die hier enthaltenen Angaben Deiner Erstinformation dienen, keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit haben und keine Rechtsberatung darstellen. Wir empfehlen Dir eine Rücksprache mit einer Elterngeldstelle oder anderen Beratungsstelle.

Du möchtest mehr rund um Mutterschaftsgeld, Elternzeit, Kindergeld und Co wissen? Dann bist Du hier richtig.

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