Mit zwei oder mehr Babys gleichzeitig schwanger zu sein, sie zu gebären und die ersten Wochen und Monate zu (über)leben, bringt für Frauen sehr viele physische und psychische Herausforderungen mit sich. Darum braucht es bei aller Freude über den Nachwuchs,  besonders für (werdende) Zwillings- und Mehrlingseltern mehr Unterstützung – und zwar sowohl politisch als auch gesellschaftlich.

Die Zahl der Mehrlingsgeburten steigt seit Jahren an und der Trend scheint sich fortzusetzen. Es ist Zeit, auf diese Entwicklung politisch und gesellschaftlich zu reagieren, um (werdenden) Zwillings- und Mehrlingseltern den Start ins Leben mit ihren Babys zu erleichtern.

Wir haben in unserer wachsenden Community gefragt, welche Wünsche und Forderungen Zwillingseltern an die Gesellschaft und Politik haben und möchten hier eine Zusammenfassung als Anregung und Aufruf veröffentlichen:

Verlängerter Mutterschutz

Der gesetzliche Mutterschutz beinhaltet eine 6-wöchige Mutterschutzfrist vor der Geburt. Wie in unserem Beitrag „Wann werden Zwillinge geboren“ beschrieben, werden mehr als 60 % der Zwillinge vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren, wobei ca. 12 % vor der 32. Schwangerschaftswoche auf die Welt kommen. Somit können mehr als 60 % aller Zwillingsschwangeren den gesetzlichen Mutterschutz vor der Geburt nicht vollständig oder gar nicht beanspruchen. Quelle:Leitlinie der Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) entnommen.

Das Mutterschutzgesetz  -Artikel 1 – besagt:

„(1) Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen.“

Natürlich können Zwillings- und Mehrlingsschwangerschaften ohne Komplikationen auch bis zum errechneten Entbindungstermins andauern. Doch Tatsache ist, dass der Großteil der Zwillinge früher geboren wird als ein „Einling“.

Mit diesem Hintergrund und zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der werdenden Mütter und Kinder, sollte die Mutterschutzfrist vor der Entbindung für werdende Zwillings- und Mehrlingseltern reformiert und den Umständen angepasst werden. Denkbar wäre z.B. eine Mutterschutzfrist von zehn Wochen vor der Geburt.

Leichterer Zugang zur Mütterpflege bzw. Haushaltshilfe

Die unterstützende Mütterpflege und Haushaltshilfe, entsprechend des § 38 des V. Sozialgesetzbuches, ist in Deutschland eine wunderbar entlastende Möglichkeit. Leider steht diese Möglichkeit Zwillings- und Mehrlingseltern nicht automatisch zu. Dabei benötigen gerade Frauen, die mit Zwillingen oder Mehrlingen schwanger sind und die ggf. länger liegen müssen und/ oder zudem ältere Kinder zu versorgen haben, Entlastung. Auch nach der Geburt, mit zwei Babys und ggf. Geschwisterkindern, ist eine Unterstützung durch eine Mütterpflege bzw. Haushaltshilfe kein Selbstverständnis. Stattdessen ist die Beantragung mit bürokratischem Aufwand und Absagen durch die Krankenkassen verbunden. Zudem werden im Falle einer Zusage Mütterpflegerinnen bzw. Haushaltshilfen nicht gestellt, sondern müssen eigenständig durch die Familien gesucht und kontaktiert werden. Statt Entlastung wird hier den Familien zusätzlicher Aufwand und Stress zugemutet, so dass nicht wenige Familien in der Frage nach einer Mütterpflege oder Haushaltshilfe resignieren.

Das gesamte Verfahren und die grundlegenden Voraussetzungen müssen im Sinne der Gesundheit von Zwillingseltern und deren Kindern sein. Dazu bedarf es einer Reform des § 38 des V Sozialgesetzbuches.

Mehr Elterngeldmonate für Zwillings- und Frühcheneltern

Die Möglichkeit des Bezugs von Elterngeld ist in Deutschland eine wertvolle Unterstützung für Eltern mit Babys. Die Leistung steht Eltern, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, pro Geburt  in Form des Basiselterngeldes für max. 14 Monate (12 + 2 Partnermonate) zu  – plus ggf.  vier weitere Monate des Partnerschaftsbonus. Mit der Gesetzes-Reform in 2015 wurde das „doppelte Elterngeld“ für Zwillingseltern abgeschafft. Seit 2015 wird stattdessen zusätzlich zum individuellen Elterngeldanspruch ein Mehrlingsbonus von 300 €, gewährt.

Dies steht nicht im Verhältnis zu dem Elterngeldanspruch von Eltern, die in kurzem Zeitabstand zwei Babys gebären und jeweils 65 % ihres durchschnittlichen Nettoeinkommes erhalten (zumal die Kinder im Falle einer Zwillingsgeburt nicht die Kleidung des Älteren auftragen können und schon dadurch Mehrkosten entstehen). Aus unserer Sicht stellt dies eine Diskriminierung von Zwillingseltern dar.

Unabhängig von der Entlohnung des finanziellen Mehraufwands werden jedoch die physischen und psychischen Herausforderungen für Zwillings- und Mehrlingseltern vollkommen vernachlässigt.

Die parallele Betreuung von zwei Babys stellt für viele Zwillingseltern eine Herausforderung dar. Bei aller Freude geht mit zwei Babys eben auch eine hohe Belastung einher. Studien haben gezeigt, dass Zwillingseltern ein erhöhtes Risiko haben, an postnataler Depression, Angstzuständen oder anderen psychischen Problemen zu erkranken.

Die Entlastung durch den Partner/die Partnerin und bestenfalls weitere Unterstützer kann dieses Risiko  minimieren.

Zum Schutze der Gesundheit und des Wohlergehens von Zwillingseltern und ihren Kindern sollte zudem Zwillingseltern ermöglicht werden, dass beide Elternteile die Babys parallel betreuen können und dies über einen längeren Zeitraum hinweg.

Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Aspekt ist, dass etwas mehr als 60 % der Zwillinge vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren werden. Je nach Geburtszeitraum kann die Entwicklung im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern zeitlich verzögert sein. Um dies als Eltern aufzufangen, sollte eine häusliche Betreuung über das erste Lebensjahr hinaus ermöglicht werden. Nicht nur für Zwillingseltern, sondern prinzipiell Eltern von Frühgeborenen.

Auf Basis dieser Informationen, wäre eine Reform des BEEG angezeigt, die zusätzliche Elterngeldmonate für Frühchen-, Zwillings- und Mehrlingseltern beinhaltet.

Fazit: Wir wünschen uns einen verlängerten Mutterschutz für Mehrlingseltern, einen leichteren Zugang zu Haushalthilfen und/oder Mütterpflegerinnen und mehr Elterngeldmonate. Diese Forderungen stellen keinen Vollständigkeitsanspruch dar, sie sind lediglich ein Auszug der Wünsche und Bedürfnisse, die wir von Zwillingseltern übermittelt bekamen. Wir haben die Grundforderungen hier ausführlicher dargelegt, um die Hintergründe der Forderungen für die Öffentlichkeit zu verdeutlichen. Wir hoffen, damit einen Beitrag für die weiterführende Diskussion zu leisten und zukünftige Reformationen zu forcieren.

Für die Gesundheit und Unterstützung aller Familien.

Anmerkung: Mit der Reform des BEEG 2021, sollen Eltern von Frühgeborenen, die 6 Wochen oder früher vor dem errechneten Termin geboren werden, einen zusätzliche Monate Elterngeld erhalten.

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