Kann ich 2 Jahre Mutterschaftsgeld bzw Elterngeld bei Zwillingen erhalten?

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Tina ist schwanger mit Zwillingen und möchte gerne bis zu zwei Jahre Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld erhalten und fragt: Kann ich 2 Jahre Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld bei Zwillingen erhalten?

In diesem Beitrag erklären wir, wie du deinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei Zwillingen optimal planen kannst, damit du bis zu zwei Jahre finanzielle Unterstützung erhältst.

1. Mutterschaftsgeld bei Zwillingen

Das Mutterschaftsgeld ist abhängig von deiner Beschäftigung und Versicherung. Es ist ratsam, bereits während der Schwangerschaft mit deiner Krankenkasse zu klären, ob und in welcher Höhe du Mutterschaftsgeld erhalten kannst.

In der Regel wird Mutterschaftsgeld für sechs Wochen vor der Geburt und zwölf Wochen nach der Geburt gezahlt, insgesamt also 18 Wochen. Falls deine Zwillinge vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin zur Welt kommen, verschieben sich die Zahlungen entsprechend. Zum Beispiel, wenn deine Zwillinge vier Wochen zu früh geboren werden, wird das Mutterschaftsgeld für diese vier Wochen nach der Geburt gezahlt. Du erhältst also in jedem Fall die vollen 18 Wochen Mutterschaftsgeld.

Wichtig: Wenn du 12 Wochen Mutterschaftsgeld nach der Geburt erhältst, werden diese 12 Wochen auf das Elterngeld angerechnet. Das entspricht drei Basiselterngeldmonaten. Bei 16 Wochen Mutterschaftsgeld nach der Geburt wären es vier Basiselterngeldmonate.

2. Elterngeld bei Zwillingen

Das Basiselterngeld kannst du maximal für 12 Monate erhalten, vorausgesetzt, deine Zwillinge wurden nicht sechs Wochen oder mehr zu früh geboren. Sollte dies der Fall sein, gehen wir später darauf ein.

Wenn du die vollen 12 Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen kannst, beginnen diese mit den drei Monaten Mutterschaftsgeld. Dir bleiben also noch neun Monate Basiselterngeld. Um die Zahlungen zu verlängern, hast du die Möglichkeit, die neun Monate als ElterngeldPlus zu beziehen. Ein Beispiel: Wenn du für neun Monate jeweils 1000 Euro Basiselterngeld erhältst, kannst du alternativ 18 Monate lang jeweils 500 Euro ElterngeldPlus beziehen – also die doppelte Dauer mit halbierter Auszahlung.

Insgesamt würdest du in diesem Beispiel 21 Monate Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld bei Zwillingen erhalten. Beachte: Das Mutterschaftsgeld kann nicht „halbiert“ ausgezahlt werden, weshalb der maximale Bezug von Mutterschaftsgeld und Elterngeld auf 21 Monate begrenzt ist.

Wichtiger Hinweis:

Wenn du zum Beispiel vier Monate nach der Geburt Mutterschaftsgeld erhältst, bleibt dir nur noch eine maximale Restlaufzeit von acht Monaten Basiselterngeld bzw. 16 Monaten ElterngeldPlus (also insgesamt 20 Monate).

3. Partnerschaftsbonus – Mehr als 21 Monate Elterngeld

Eine Möglichkeit, den Bezug von Mutterschaftsgeld und Elterngeld auf mehr als 21 Monate auszudehnen, ist der Partnerschaftsbonus.

  • Als alleinerziehende Mutter kannst du den Partnerschaftsbonus für zwei bis vier Monate erhalten, wenn du während dieser Zeit zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeitest. Der Bonus beträgt bis zu 500 Euro pro Monat zusätzlich zu deinem Lohn.
  • In Paaren müssen beide Elternteile ebenfalls für zwei bis vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, um den Partnerschaftsbonus zu erhalten.

Erfüllst du diese Voraussetzungen, kannst du deine Elterngeldzahlungen über 21 Monate hinaus verlängern.

4. Zusätzliche Elterngeldmonate bei Frühgeburt

Falls deine Zwillinge zu früh geboren werden, hast du Anspruch auf zusätzliche Monate Basiselterngeld:

  • 6 Wochen zu früh: 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld
  • 8 Wochen zu früh: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • 12 Wochen zu früh: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • 16 Wochen zu früh: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld

In diesem Fall ist es also möglich, über das erste Jahr hinaus Elterngeld zu erhalten. Wie viele zusätzliche Monate dir tatsächlich zustehen, hängt von der individuellen Situation und Planung ab.

Fazit: Mutterschaftsgeld und Elterngeld bei Zwillingen richtig planen

Es ist möglich, Mutterschaftsgeld und Elterngeld für bis zu 21 Monate bei Zwillingen zu beziehen, wenn du die richtigen Entscheidungen bei der Beantragung triffst. Zusätzlich kannst du durch den Partnerschaftsbonus oder eine Frühgeburt sogar noch länger finanziell unterstützt werden. Informiere dich frühzeitig bei deiner Krankenkasse und der Elterngeldstelle, um die für dich beste Lösung zu finden.

Wichtiger Hinweis:

Diese Informationen dienen lediglich zur ersten Orientierung. Sie stellen keine vollständige Beratung dar. Wir empfehlen, dass du dich rechtzeitig an eine Elterngeldstelle oder eine andere Beratungsstelle wendest.

Du suchst einen Überblick über alle Behördengänge rund um die Geburt? Dann lade Dir gerne unsere Checkliste Behörden & Anträge herunter.

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