Kinder- und Elterngeld – was Zwillingseltern Neues in 2021 erwartet

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Nur wenige Tage ist dieses neue Jahr alt, in welches wohl viele von uns Hoffnungen legen. Hoffnungen auf Gesundheit und wieder mehr Leichtigkeit. Und bekanntlich, stirbt die Hoffnung zuletzt. Mit jedem neuen Jahr, treten auch neue oder veränderte Regelungen in Kraft, über die wir Dir hier einen kurzen Überblick geben möchten. Was Zwillingseltern Neues in 2021 erwartet:

Kindergeld

Mit dem Januar wir das Kindergeld erneut aufgestockt. 15€ mehr pro Kind wird es geben. Damit werden je 219 Euro Kindergeld für die ersten beiden Kinder, 225 Euro Kindergeld für das dritte Kind und 250 Euro Kindergeld für das vierte Kind, monatlich an die Eltern ausgezahlt. Dies geschieht automatisch, wenn Du bereits Kindergeld beziehst. Solltest Du oder der andere Elternteil in der Zwischenzeit eine Riesterrente abgeschlossen haben, dann lohnt es sich zu schauen, ob ggf. ein Wechsel des Kindergeldberechtigten sinnvoll sein kann. Der / die Kindergeldberechtigte hat die Möglichkeit 300 € Kinderzugschlag pro Kind im Jahr als Zuschuss bei der Riesterrente zu erhalten. Damit in Summe 600€ staatliche Zulage.

Kinderfreibetrag

Ebenfalls erhöht sich der Kinderfreibetrag der gemeinsam veranlagten Eltern auf insgesamt 8388 Euro. Der Kinderfreibetrag verringert bei höheren Einkommen die Einkommensteuer und wird nicht ausgezahlt. Hierbei wird durch das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung automatisch geprüft, ob für Dich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger ist. Dies musst Du nicht beantragen, sondern nur eine Steuerklärung mit Anlage Kind abgeben.

Elterngeld

Für Zwillingseltern, die ihre Kinder ab 01.09.2021 zur Welt bringen, wird es entsprechend des neuen Elterngeldgesetzentwurfes folgende Änderungen geben:

Werden die Zwillinge sechs oder mehr Wochen zu früh geboren, wird es zukünftig einen Basiselterngeldmonat oder zwei ElterngeldPlus Monate mehr für die Eltern geben. In Summe also 13 Monate, statt 12 Monate Basiselterngeld.

Wer während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten möchte oder muss, der hat die Möglichkeit bis zu 32 Stunden pro Woche zu arbeiten, statt der bisher geltenden 30 Wochenstunden. Bei Bezug des Partnerschaftsbonus, muss die Teilzeitarbeit beider Elternteile zwischen 24 und 32 Wochenstunden, statt bisher 25 bis 30 Wochenstunden liegen. Der Partnerschaftsbonus kann zwei bis vier Monate bezogen werden, statt bisher 4 Monate.

ACHTUNG: Bisher hatten Eltern mit einem zu versteuerndem Einkommen bis zu 500.000€ Anspruch auf Elterngeld. Dies wird mit der Gesetzesänderung auf 300.000€ reduziert!

Zum aktuellen Stand des Elterngeldes findest Du weitere Informationen in unserer Elterngeld & Co Kategorie.

Nun wünschen wir Dir erst einmal einen wundervollen Start in dieses neue Jahr!

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