Wie sich Zwillinge auf Deine Rente auswirken

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Vielleicht mutet es erst einmal komisch an, sich Gedanken über die Rente zu machen, wenn Du gerade oder bald Deine Zwillinge geboren hast. Wenn wir ehrlich mit uns sind, macht ein Großteil von uns (werdenden) Eltern sich diese Gedanken viel zu selten. Doch spätestens wenn die Kinder auf der Welt sind, kann es sinnvoll sein sich damit zu beschäftigen, wie sich Zwillinge auf Deine Rente auswirken können. Denn Deine Zwillinge und prinzipiell alle Deine Kinder können Dir wahres Geld einbringen. Wie? Hier findest Du einen kleinen Überblick.

Kindererziehungszeiten

Sind Deine Kinder geboren, dann wirst Du wahrscheinlich einige Zeit weniger oder gar nicht arbeiten. Du betreust Deine Kinder und stellst die Arbeit hinten an. Damit hast Du in dieser Zeit weniger oder gar kein Einkommen, außer Du beantragst einen Lohnersatz wie z.B. Elterngeld.

In der Zeit der Kindererziehung, zahlst Du keine automatischen Rentenbeträge über Deinen Arbeitgeber, außer Du machst dies über eine private Rentenvorsorge. Obwohl Du in der Zeit des Elterngeldbezuges und/oder der Elternzeit nicht in die gesetzliche Rente einzahlst, wird dieser Zeitraum positiv auf Deine Rente angerechnet. Und zwar erhältst Du einen Anspruch auf Grundlage des bundesdeutschen Durchschnitts, ggf. also sogar mehr als Du über Dein Arbeitsverhältnis einzahlst. Zahlst Du aufgrund einer Teilzeitarbeit in die Rente ein, dann wird dieser Betrag sogar bis zur Beitragsbemessungsgrenze aufgestockt.

Glücklicherweise ist es in Deutschland also so, dass ein Rentenausgleich für Deine Kindererziehungszeiten, möglich ist. Pro Kind werden Dir vom Bund ab Geburt drei Jahre Kindererziehungszeiten bei der Rente gutgeschrieben. Bei Zwillingen also sechs Jahre. Schaut man auf die Seite der Deutschen Rentenversicherung, dann erfährt man, dass dies für ein Jahr Kindererziehungszeit ca. 30 € mehr Rente im Monat ausmacht.

Rentenanspruch geltend machen

Allerdings ist diese Anrechnung nur für einen Elternteil möglich und zwar für den Elternteil von Euch, der die Kinder überwiegend erzieht. Erzieht Ihr Eure Kinder gemeinsam, dann hat grundsätzlich erst einmal die Zwillingsmama den Anspruch, der jedoch auf Antrag durch beide Eltern auch auf den Zwillingspapa übertragen werden kann. Seid Ihr in einer Lebenspartnerschaft, dann hat der leibliche Elternteil den Vorrang bzw. der Elternteil der das Kind zuerst adoptiert hat.

Kindererziehungszeiten erhöhen also in vielen Fällen Deine Rente! Alle Anträge und weitere Informationen findet Ihr bei der Deutschen Rentenversicherung.

Du siehst also wie sich Zwillinge auf Deine Rente auswirken können, wenn Du nur rechtzeitig anhand Eurer Situation Deine Ansprüche geltend machst.

Mehr Informationen zu Elterngeld und Co findest Du hier.

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung oder Gewähr dar. Lass Dich zu Deiner individuellen Situation beraten und erkundige Dich bei der Deutschen Rentenversicherung!

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