ELTERNGELD & Co für Zwillinge

In unserer Übersicht findest Du alle Leistungen rund um Elterngeld & Co., die Zwillingseltern in der Schwangerschaft und im Leben als Familie, beanspruchen können. Da jede Familie sich in einer anderen Situation befindet, ist es sinnvoll sich direkt bei den jeweiligen Behörden und Institutionen anhand der individuellen Situation zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten zu informieren. Du suchst die passende Checkliste, um nichts aus dem Auge zu verlieren? Dann geht es hier lang.

Zwillingseltern es sind zwei

Herzlichen Glückwunsch Du bist schwanger!

Mit der Bestätigung Deiner Schwangerschaft gelten für viele werdende Mütter die Regelungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Für Beamtinnen gelten die Regelungen der Mutterschutzrichtlinien-Verordnung (MuSchEltZV).

Wichtig: Bist Du Hausfrau ohne Nebenjob, selbstständig (außer arbeitnehmerähnliche Selbstständige), Organmitglied einer Gesellschaft, Geschäftsführerin einer Gesellschaft, ohne dort als Beschäftigte tätig zu sein, oder Adoptivmutter, gelten die Mutterschaftsrichtlinien nicht.

Da die Regelungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) sehr komplex sind, empfehlen wir Dir, Dich vorab bei den entsprechenden Stellen, entsprechend Deiner individuellen Situation, zu informieren.

Mutterschutz gilt unabhängig von Familienstand und Nationalität

Prinzipiell gilt der Mutterschutz, unabhängig davon, ob Du verheiratet bist oder nicht und unabhängig von Deiner Nationalität. Hauptsache, Du hast ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis.

Was schützt das Mutterschutzgesetz (MuSchG)?

Gesundheitsschutz für Mutter und Kind in Schwangerschaft und Stillzeit

Der Schutz der Gesundheit von Mutter und Baby in der Schwangerschaft und Stillzeit steht im Mittelpunkt. Hierfür muss der Arbeitgeber oder die Ausbildungsstätte Rahmenbedingungen schaffen, die Eure Gesundheit schützen. Je nach Arbeitsstätte können hierfür spezielle Regelungen gelten. Daher ist es wichtig, dass Du Dich vorab bei der zuständigen Aufsichtsbehörde informierst. Eine Liste der Aufsichtsbehörden in Deutschland findest Du hier.

Kündigungsschutz während der Schwangerschaft

Du bist vor dem Verlust des Arbeitsplatzes durch einen besonderen Kündigungsschutz geschützt. Dieser gilt ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bei Deinem Arbeitgeber oder Deiner Ausbildungsstelle. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Viele Frauen informieren den Arbeitgeber nach der 12. Schwangerschaftswoche, doch dies liegt bei Dir. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber nur die Rahmenbedingungen schaffen kann, wenn er über die Schwangerschaft informiert ist. Daher ist es oft sinnvoll, diesen frühzeitig zu informieren.

Mutterschutzfristen und Mutterschutzurlaub

Der Mutterschutz regelt die Mutterschutzfristen. Bei Zwillingsschwangerschaften sind dies 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und 12 Wochen nach der Geburt. Diese Fristen können sich verlängern, z. B. bei Frühgeburten. Da Zwillinge häufig vor dem errechneten Termin geboren werden, kann die nicht genutzte Zeit vor der Geburt nach der Geburt angerechnet werden.

Beschäftigungsverbot nach der Geburt

Nach der Geburt besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. In den 6 Wochen vor der Geburt kannst Du entscheiden, ob Du die Mutterschutzfrist wahrnehmen oder weiterarbeiten möchtest. Diese Entscheidung kannst Du jeden Tag schriftlich beim Arbeitgeber widerrufen.

Individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

In der Schwangerschaft kann Dir ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt werden. Dieses kann durch den Arbeitgeber (z.B. bei Lehrern, Erziehern) oder durch Deinen Arzt erfolgen. Höre auf Deinen Körper und sprich frühzeitig mit Deinem Arzt über die Möglichkeit eines begrenzten oder vollständigen Beschäftigungsverbot.

Woran Du denken solltest

 
  • informiere Dich über spezielle Regelungen im Mutterschutz für Deine Arbeitsstätte
  • informiere Deine Krankenkasse über die Schwangerschaft
  • informiere Deinen Arbeitgeber / die Ausbildungsstätte über die Schwangerschaft
  • sprich mit Deinem Arzt über ein individuelles Beschäftigungsverbot

Weiterführende Informationen zum Mutterschutz findest Du bei dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie.

Bitte beachte, dass die hier enthaltenen Angaben Deiner Erstinformation dienen, keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit haben und keine Rechtsberatung darstellen. Wir empfehlen Dir eine Rücksprache mit Deiner Krankenkasse, Deinem Arbeitgeber und ggf. einem Rechtsanwalt.

Mutterschaftsgeld: Wichtige Informationen für Schwangere & werdende Mütter

Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die während der gesetzlichen Mutterschutzfrist gezahlt wird, wenn du in dieser Zeit nicht arbeitest.
Als Zwillingsmama beträgt die Mutterschutzfrist in der Regel 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 12 Wochen nach der Geburt (standardmäßig 8 Wochen + 4 Wochen bei Mehrlingsgeburten).

Die Zahlung des Mutterschaftsgeldes hängt von deiner Arbeit und Krankenversicherung ab. Hier findest du wichtige Infos, um deine Ansprüche zu klären:

Mutterschaftsgeld bei gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmerinnen

  • Arbeitnehmerinnen mit gesetzlicher Pflichtversicherung: Dein Arbeitgeber zahlt dein Gehalt weiterhin abzüglich 13 € pro Tag.
  • Die 13 € erhältst du zusätzlich von deiner Krankenkasse, meist in zwei Raten (vor und nach der Geburt).
  • Dafür reichst du die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin bei deiner Krankenkasse ein. Diese informiert dich, welche weiteren Unterlagen benötigt werden.

Mutterschaftsgeld bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten Frauen

  • Mit zusätzlicher Krankengeldversicherung: Du erhältst Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.
  • Ohne Krankengeldversicherung: Kontaktiere frühzeitig deine Krankenkasse, um eine Nachversicherung zu prüfen und finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Mutterschaftsgeld bei privatversicherten Frauen

  • Dein Arbeitgeber zahlt dein Gehalt weiter, abzüglich 13 € pro Tag.
  • Zusätzlich kannst du beim Bundesamt für Soziale Sicherung einen Antrag auf bis zu 210 € Einmalzahlung stellen, da deine private Krankenversicherung kein Mutterschaftsgeld zahlt.
  • Kläre die Details im Gespräch mit deiner privaten Krankenversicherung.

Mutterschaftsgeld für Selbstständige

  • Mit freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung und Krankengeldversicherung: Du erhältst 70 % deines Einkommens als Krankengeld.
  • Ohne Krankengeld: Kontaktiere frühzeitig deine Krankenkasse, um eine Nachversicherung zu prüfen.
  • Private Selbstständige: Prüfe, ob du eine Krankentagegeldversicherung hast. Falls ja, erhältst du Mutterschaftsgeld; sonst kläre eine Nachversicherung mit deiner Versicherung.

Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosengeld 1 (ALG I)

  • Du bekommst Mutterschaftsgeld in Höhe deines Arbeitslosengeldes.

Mutterschaftsgeld bei Familienversicherung über den Ehemann

  • Nicht arbeitende Familienversicherte: Erhalten kein Mutterschaftsgeld.
  • Mit geringfügiger Beschäftigung: Nach Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung kannst du eine maximale Einmalzahlung von 210 € erhalten.
  • Möglicher Arbeitnehmerzuschuss: Erkundige dich bei deiner Krankenkasse.

Wichtiger Hinweis:

Das Thema Mutterschaftsgeld ist komplex und individuell verschieden.
Sprich frühzeitig in der Schwangerschaft mit deiner Krankenversicherung, um eine solide Planungsgrundlage zu schaffen und alle Ansprüche optimal zu nutzen.

Woran Du denken solltest:

  • informiere Dich bereits früh in der Schwangerschaft bei Deiner  Krankenkasse ob Du eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hast
  • informiere Dich bei Deiner Krankenkasse, welche Mutterschaftsleistungen Dir zustehen
  • lass Dir die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin ausstellen und reiche diese bei Deiner Krankenkasse ein
  • solltest Du Anspruch auf Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung haben, beantrage dieses

Weiterführende Informationen zum Mutterschaftsgeld findest Du bei dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie.

Bitte beachte, dass die hier enthaltenen Angaben Deiner Erstinformation dienen, keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit haben und keine Rechtsberatung darstellen. Wir empfehlen Dir eine Rücksprache mit Deiner Krankenkasse, Deinem Arbeitgeber und ggf. einem Rechtsanwalt.

Elternzeit: Alles Wichtige für Eltern in Deutschland

Vielleicht hast du bereits gehört, dass Elternzeit eine gesetzliche Möglichkeit für Eltern ist, sich bei ihrem Arbeitgeber freistellen zu lassen oder reduziert zu arbeiten, um die Betreuung ihrer Kinder zu übernehmen. Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld und gilt nur für Angestellte.

Was ist Elternzeit?

Elternzeit bedeutet, dass du das Recht hast, für einen bestimmten Zeitraum bei deinem Arbeitgeber freigestellt zu werden oder Teilzeit zu arbeiten, um dein Kind zu betreuen und zu erziehen.

Voraussetzungen für Elternzeit

  • Nur Eltern mit Angestelltenverhältnis können Elternzeit nehmen.
  • Selbstständige und Freiberufler haben keinen Anspruch auf Elternzeit, aber Anspruch auf Elterngeld.
  • Du wohnst mit den Kindern im selben Haushalt und betreust diese

Dauer der Elternzeit

  • Eltern können bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind nehmen.
  • Bei beiden Eltern ergibt sich insgesamt bis zu 6 Jahre Elternzeit pro Kind.
  • Bei Zwillingen jeweils 3 Jahre pro Elternteil, also insgesamt je 6 Jahre Elternzeit für Zwillinge.

Zeitlicher Beginn der Elternzeit

  • Elternzeit kann frühestens ab der Geburt genommen werden.
  • Mutterschutzgesetz: Elternzeit für Mütter beginnt nach Ende der 12 Wochen Mutterschutz.
  • Väter können ab Geburt Elternzeit nehmen.

Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber

  • Frist: mindestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber anmelden.
  • Inhalt: Dauer, Beginn, Ende und Wunsch nach Teilzeit während der Elternzeit.

Elternzeit Antrag & Gestaltung

  • Für 2 Jahre Elternzeit muss im Antrag festgelegt werden, wann und wie sie genommen wird.
  • Es können verschiedene Zeitabschnitte für jedes Kind beantragt werden, z.B. 1 Jahr für Zwilling A und 2 Jahre für Zwilling B.
  • Verschiebung: Maximal 2 Jahre pro Kind zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr.

Beispiel für Elternzeit bei Zwillingen:

  • Zwilling A: 1 Jahr ohne Teilzeit
  • Zwilling B: 2 Jahre mit 25 Stunden/Woche
  • Danach: 2 Jahre mit 30 Stunden/Woche für Zwilling A
  • Restliche Jahre können flexibel genutzt werden, z.B. zum Schulbeginn.

Wichtig:

  • Elternzeit ist komplex und individuell verschieden.
  • Erkundige dich frühzeitig bei deiner ElterngeldstelleSchwangerschaftsberatung oder anderen Fachstellen, um deine Möglichkeiten optimal zu planen.

Woran Du denken solltest:

  • informiere Dich frühzeitig über mögliche Elternzeitkonstellationen
  • besprich mit Deinem Partner/der Partnerin wann Ihr wieder in den Beruf einsteigen möchtet
  • beachtet bei der Planung auch den Beginn der möglichen Kinderbetreuung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter, da diese meist ab August Kinder in die Betreuung nehmen
  • Formuliert Euren Elternzeitantrag  und scannt diesen ein. So habt Ihr einen Nachweis für Euch und mögliche andere Arbeitgeber über die bereits beanspruchte Elternzeit
  • Reicht diesen bei Eurem Arbeitgeber fristgerecht ein
  • Lasst Euch vor Antritt der Elternzeit ein Zwischenzeugnis ausstellen

Weiterführende Informationen zur Elternzeit mit Zwillingen findest Du bei dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie.

Bitte beachte, dass Die hier enthaltenen Angaben Deiner Erstinformation dienen, keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit haben und keine Rechtsberatung darstellen. Wir empfehlen Dir eine Rücksprache mit  Deinem Arbeitgeber, einer Beratungsstelle und ggf. einem Rechtsanwalt.

Unabhängig davon, ob du selbstständig, angestellt, StudentIn oder Hausfrau/-mann bist, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld in Deutschland erhalten.

Elterngeld ist, wie auch das Mutterschaftsgeld, eine Lohnersatzleistung für wegfallendes Einkommen während der Elternzeit.

Wie viele Monate kannst du Elterngeld in Deutschland bekommen?

Das sogenannte Basiselterngeld kannst du für 12 Monate erhalten. Wenn dein Partner oder deine Partnerin die Arbeitszeit reduziert oder nicht arbeitet, können 2 zusätzliche Monate dazu kommen – also insgesamt 14 Monate Elterngeld. Wie ihr die Monate aufteilt, bleibt euch überlassen. Ihr könnt sie parallel, abwechselnd oder nacheinander nehmen (gilt auch für Basiselterngeldmonate, anders als bei Einlingen).

Sollten deine Kinder als Frühchen auf die Welt kommen, können in Abhängigkeit davon wie viel früher sie zur Welt gekommen sind, zusätzliche Basiselterngeldmonate dazu kommen. Näheres erfährst du in diesem Beitrag.

Antragsdauer & Beträge beim Elterngeld

  • Mindestbetrag: 300 €
  • Maximalbetrag: 1800 €
  • Bei Zwillingen: Mehrlingszuschlag von 300 € für das zweite Kind, somit Maximalbetrag erhöht auf 2100 €.

Mutterschaftsgeld & Elterngeld

  • Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet.
  • Hast du 3 Monate Mutterschaftsgeld erhalten, verbleiben dir maximal 9 Monate Basiselterngeld.

ElterngeldPlus – die flexible Alternative

  • Statt Basiselterngeld kannst du ElterngeldPlus wählen, um länger Geld vom Staat zu bekommen.
  • Beispiel: Statt 2100 € für 1 Monat, erhältst du 2 Monate je 1050 €.
  • Vorteil: Du kannst bis zu 18 Monate ElterngeldPlus beziehen, während die Summe gleich bleibt.
  • Kombination: Du kannst z.B. 6 Monate Basiselterngeld plus 12 Monate ElterngeldPlus beantragen.

Partnerschaftsbonus & zusätzliche Leistungen

  • Der Partnerschaftsbonus entspricht ElterngeldPlus (mindestens 300 €, maximal 1050 €).
  • Du kannst 2-4 Monate zusätzlich erhalten, wenn beide Eltern parallel 25-32 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Für Alleinerziehende gelten bis zu 14 Monate Basiselterngeld und 4 Monate ElterngeldPlus.

Wie viel Elterngeld bekommst du?

  • Die Höhe hängt von deinem individuellen Einkommen ab.
  • Angestellte: Grundlage ist das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
  • Selbstständige: Berechnung basiert auf dem Gewinn der Steuererklärung des Vorjahres.
  • Pro Monat: erhältst du 65 % deines Einkommens, maximal den Maximalbetrag.

Arbeiten während des Elterngeldbezugs

  • Dein Gehalt oder Gewinn wird anteilig auf das Elterngeld angerechnet.
  • Maximal 32 Stunden Teilzeit pro Woche erlaubt – gilt für Selbstständige und ArbeitnehmerInnen.
  • Für Zuverdienst empfiehlt sich ElterngeldPlus, um Abzüge zu minimieren.

Elterngeldrechner & weitere Infos

Wer erhält kein Elterngeld?

  • Eltern, die nicht in einem Haushalt mit den Kindern leben oder mehr als 32 Stunden bei Bezug von Elterngeld arbeiten.
  • Eltern, die nicht die Voraussetzungen gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erfüllen.

Elterngeld beantragen – Tipps

  • Du kannst allein Elterngeld beantragen, der zweite Elternteil muss zustimmen.
  • Übertrag von Elterngeldmonaten ist im Normalfall nicht möglich.
  • Maximal 3 Monate Elterngeld werden rückwirkend gezahlt.

Woran Du denken solltest:

  • informiere Dich frühzeitig über Elterngeld bei Elterngeldstellen, Schwangerschaftsberatungsstellen oder anderen Anbietern
  • besprich mit Deinem Partner/der Partnerin wann Ihr wieder in den Beruf einsteigen möchtet und wie lange Ihr Elterngeld beziehen möchtet
  • seid Ihr verheiratet, dann kann sich ein Steuerklassenwechsel auf die Höhe des Elterngelds auswirken. Sprich dazu mit Deinem Steuerberater
  • Bist Du selbstständig zählt der Gewinn des Vorjahres der Geburt. Versuche diesen zu erhöhen, um mehr Elterngeld zu erhalten (kann aber auch erhöhte Steuerzahlung bedeuten)
  • Bereite den Elterngeldantrag vor der Geburt vor, damit Du diesen nach Erhalt der Geburtsurkunden sofort einreichen kannst
  • Scanne den Antrag ein, damit Du weißt was Du beantragt hast

Weiterführende Informationen zur Elterngel findest Du bei dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie.

Bitte beachte, dass Die hier enthaltenen Angaben Deiner Erstinformation dienen, keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit haben und keine Rechtsberatung darstellen. Wir empfehlen Dir eine Rücksprache mit einer Elterngeldstelle oder anderen Beratungsstelle.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Das Kindergeld wird mit dem ersten Lebensmonat des Kindes automatisch gewährt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Es regelt das Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
  • Ziel ist die grundlegende Versorgung der Kinder.

Antragstellung

  • Bei Zwillingen oder mehreren Kindern ist der Antrag bei der Familienkasse der Arbeitsagentur zu stellen.
  • Erforderliche Unterlagen:
    • Geburtsurkunde der Kinder
    • Steueridentifikationsnummer der Kinder (wird nach der Geburt vom Standesamt per Post zugeschickt)
  • Antrag kann online oder per Formular erfolgen.

Wer ist kindergeldberechtigt?

  • Die Eltern legen fest, wer der Kindergeldberechtigte ist.
  • Bei einem Elternteil mit Riestervertrag lohnt es sich, den Antrag auf das Kindergeld bei diesem Elternteil zu stellen, um den Kinderbonus von 300 € pro Kind jährlich zu erhalten.

Höhe des Kindergeldes

  • Seit Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 € pro Monat für jedes Kind.

Wichtiges zur Antragstellung

  • Das Kindergeld wird rückwirkend nur bis zu 6 Monate nach Antragseingang gezahlt.
  • Es ist ratsam, den Antrag zeitnah zu stellen.

Besonderheiten bei Beamten oder öffentlichem Dienst

  • Bei verbeamteten Eltern oder Eltern im öffentlichen Dienst erfolgt die Auszahlung nicht durch die Familienkasse, sondern durch die Dienststelle auf Antrag, zusammen mit den Bezügen.

Woran Du denken solltest:

Woran Du denken solltest
  • beantrage nach der Geburt der Zwillinge beim örtlichen Standesamt bzw. dem standesamtlichen Büro des Krankenhauses die Geburtsurkunden
  • warte auf die Steueridentifikationsnummern des Bundesversicherungsamtes
  • sende den Kindergeldantrag rechtzeitig, da Kindergeld nur 6 Monate rückwirkend gezahlt wird
  • prüft ob einer der Elternteile mit einer Riesterrente vorsorgt, um Euch den Kinderbonus zu sichern

Weiterführende Informationen zum Kindergeld findest Du bei der Familienkasse der Arbeitsagentur.

Bitte beachte, dass Die hier enthaltenen Angaben Deiner Erstinformation dienen, keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit haben und keine Rechtsberatung darstellen. Wir empfehlen Dir eine Rücksprache mit Arbeitsagentur.

Kinderstartgeld (Bayern) nach Bayerischem Familiengeldgesetz

Wer in Bayern lebt, der kann für Kinder die ab dem 01.01.2025 geboren wurden, Kinderstartgeld in Höhe von einmalig 3000 € erhalten. Dieses soll zum 1. Geburtstag ausgezahlt werden.

Weiterführende Informationen findest Du beim Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Bitte beachte, dass Die hier enthaltenen Angaben Deiner Erstinformation dienen, keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit haben und keine Rechtsberatung darstellen. Wir empfehlen Dir eine Rücksprache mit der jeweiligen Institution.

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