Elternzeit mit Zwillingen: Antrag, Dauer und Aufteilung
In unserer Rubrik Elterngeld & Co findest du unter anderem einen Überblick über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen rund um das Thema Elternzeit.
Im folgenden Beitrag möchten wir dir weniger die allgemeinen Voraussetzungen erklären, sondern dir ganz konkret Informationen für die Beantragung und Planung deiner Elternzeit mit Zwillingen an die Hand geben.
Kommt Elternzeit für mich infrage?
Um dich zunächst zu orientieren, ob Elternzeit für dich grundsätzlich infrage kommt, solltest du die folgenden Fragen mit Ja beantworten können:
- Ja, es sind meine leiblichen Kinder. Auch für adoptierte Kinder oder Pflegekinder kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch bestehen.
- Ja, ich bin angestellt. Ob Minijob, Teilzeit oder Vollzeit ist dabei grundsätzlich unerheblich.
- Ja, ich arbeite in Deutschland beziehungsweise unterliegt mein Arbeitsverhältnis dem deutschen Recht. Dafür musst du nicht zwingend in Deutschland leben.
- Ja, ich lebe mit meinen Kindern in einem Haushalt.
- Ja, ich betreue und erziehe meine Kinder selbst.
Du hast alles mit JA beantwortet? Wunderbar, dann lohnt es sich jetzt weiterzulesen.
Falls du eine oder mehrere Fragen mit Nein beantworten musstest, informiere dich am besten zunächst über die Voraussetzungen auf unserer Seite Elterngeld & Co.
Wie viel Elternzeit steht mir bei Zwillingen zu?
Bei Zwillingen kannst du grundsätzlich für jedes Kind bis zu drei Jahre Elternzeit beanspruchen. Damit stehen dir bei Zwillingen insgesamt bis zu sechs Jahre Elternzeit zur Verfügung.
Wichtig ist allerdings:
Die Elternzeit wird nicht einfach als „sechs Jahre am Stück“ beantragt. Für jedes deiner Kinder besteht ein eigener Anspruch. Du kannst die Elternzeit für beide Kinder aber selbstverständlich übersichtlich in einem Schreiben zusammenfassen. (Familienportal)
Ab wann und bis wann kann ich Elternzeit nehmen?
Die Elternzeit kann frühestens ab der Geburt beginnen. Für die Mutter schließt sie sich grundsätzlich an die Mutterschutzfrist an.
Spätestens endet die Elternzeit mit dem Tag vor dem 8. Geburtstag des jeweiligen Kindes.
Von den drei Jahren Elternzeit pro Kind kannst du bis zu 24 Monate auf den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem Tag vor dem 8. Geburtstag verschieben. Dafür ist keine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. (Familienportal)
Bei Zwillingen ergeben sich dadurch viele verschiedene Möglichkeiten, deine Elternzeit aufzuteilen.
Beispiel 1
| 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Zwilling 1 | Zwilling 1 | Zwilling 2 | Zwilling 2 | Zwilling 2 | Zwilling 1 |
Beispiel 2
| 1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | 4. Jahr | 5. Jahr | 6. Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Zwilling 1 | Zwilling 2 | Zwilling 2 | Zwilling 2 | Zwilling 1 | Zwilling 1 |
Dabei gibt es allerdings wichtige Regeln zu beachten: Grundsätzlich kann jeder Elternteil seine Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitte aufteilen. Mehr als drei Abschnitte sind möglich, benötigen aber grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitgebers. Für den dritten Abschnitt gibt es außerdem eine besondere Regelung, wenn er ausschließlich zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr liegt. (Gesetze im Internet)
Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?
Ja. Du kannst während der Elternzeit arbeiten und deine Arbeitszeit reduzieren.
Aktuell darfst Du während der Elternzeit bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats arbeiten. Die frühere Grenze von 30 Stunden gilt nicht mehr. (Gesetze im Internet)
Das kann beispielsweise so aussehen:
Variante a)
Im ersten und zweiten Jahr möchtest du zu Hause bleiben und nicht arbeiten.
Im dritten und vierten Jahr möchtest du während der Elternzeit 25 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.
Danach möchtest du wieder vollständig in deinen Beruf einsteigen.
In diesem Fall bleiben dir noch Teile deiner Elternzeit übrig, die du – unter Beachtung der jeweiligen Regeln – bis zum vollendeten achten Lebensjahr deiner Kinder nutzen kannst, beispielsweise wenn die Zwillinge in die Schule kommen.
Variante b)
Im ersten Jahr möchtest du vollständig zu Hause bleiben.
Ab dem zweiten Jahr möchtest du für fünf Jahre 20 Stunden pro Woche in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten.
So kannst du die dir zur Verfügung stehende Elternzeit vollständig ausschöpfen.
Wenn du dich an unseren beiden Varianten und dem ersten Beispiel zur Aufteilung orientierst, könnte dein Antrag beispielsweise so aussehen:
Wie beantrage ich Elternzeit für Zwillinge?
Wichtig ist, dass du die Elternzeit für jedes Kind einzeln betrachtest und im Antrag klar formulierst, für welche Zeiträume du Elternzeit beanspruchen möchtest.
Variante a)
Die Elternzeit für ZWILLING 1 soll vom ………………… (Datum Beginn 1. Jahr) bis zum ………………… (Datum Ende 2. Jahr) liegen. In diesem Zeitraum möchte ich meinen Beruf nicht ausüben.
Die Elternzeit für ZWILLING 2 soll vom ………………… (Datum Beginn 3. Jahr) bis zum ………………… (Datum Ende 4. Jahr) liegen.
In diesem Zeitraum möchte ich während meiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten, und zwar mit 25 Wochenstunden. Hiermit beantrage ich die entsprechende Verringerung meiner Arbeitszeit.
Variante b)
Der erste Abschnitt der Elternzeit für ZWILLING 1 soll vom ………………… (Datum Beginn 1. Jahr) bis zum ………………… (Datum Ende 1. Jahr) liegen. In diesem Zeitraum möchte ich meinen Beruf nicht ausüben.
Der zweite Abschnitt der Elternzeit für ZWILLING 1 soll vom ………………… (Datum Beginn 2. Jahr) bis zum ………………… (Datum Ende 2. Jahr) liegen. In diesem Zeitraum möchte ich während meiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten, und zwar mit 20 Wochenstunden.
Der dritte Abschnitt der Elternzeit für ZWILLING 1 soll vom ………………… (Datum Beginn 6. Jahr) bis zum ………………… (Datum Ende 6. Jahr) liegen. In diesem Zeitraum möchte ich während meiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten, und zwar mit 20 Wochenstunden.
Die Elternzeit für ZWILLING 2 soll vom ………………… (Datum Beginn 3. Jahr) bis zum ………………… (Datum Ende 5. Jahr) liegen. In diesem Zeitraum möchte ich während meiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten, und zwar mit 20 Wochenstunden. Hiermit beantrage ich die entsprechende Verringerung meiner Arbeitszeit.
Du siehst: Es ist sinnvoll, dir vorab Gedanken darüber zu machen, wie du deine Elternzeit zeitlich aufteilen möchtest – sowohl für die Zeiten, in denen du vollständig zu Hause bleiben möchtest, als auch für Zeiten, in denen du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchtest.
Das ist nicht nur für dich wichtig, sondern auch für die Planung deines Arbeitgebers.
Was ist beim ersten Antrag auf Elternzeit wichtig?
Wenn du Elternzeit vor dem dritten Geburtstag deines Kindes beantragst, musst du dich gleichzeitig festlegen, für welche Zeiten du innerhalb der nächsten zwei Jahre Elternzeit nehmen möchtest. Dieser Zeitraum wird auch Bindungszeitraum genannt. (Gesetze im Internet)
Du musst also nicht bereits bei der Geburt die komplette Elternzeit bis zum achten Geburtstag durchplanen.
Für den ersten Antrag ist vor allem wichtig, dass du die Zeiträume innerhalb der ersten zwei Jahre angibst, in denen du Elternzeit nehmen möchtest.
Welche Fristen muss ich bei der Elternzeit beachten?
Auch hier gibt es eine wichtige Frist:
- Elternzeit bis zum dritten Geburtstag musst du grundsätzlich spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber verlangen.
- Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag musst du grundsätzlich spätestens 13 Wochen vor Beginn verlangen. (Gesetze im Internet)
Eine wichtige Aktualisierung gegenüber älteren Informationen zur Elternzeit: Seit 2025 ist für die Beantragung der Elternzeit grundsätzlich Textform vorgesehen. Das bedeutet, dass die frühere zwingende Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift nicht mehr gilt. Ein Antrag kann damit beispielsweise auch elektronisch erfolgen. Maßgeblich ist § 16 BEEG. (Gesetze im Internet)
Trotzdem solltest du darauf achten, dass du den Zugang deines Antrags beim Arbeitgeber im Zweifel nachweisen kannst.
Elternzeit mit Zwillingen: Was solltest du dir vorher überlegen?
Bevor du deinen Antrag stellst, kann es helfen, dir folgende Fragen zu beantworten:
- Wie lange möchte ich nach der Geburt zu Hause bleiben?
- Möchte ich anschließend in Teilzeit arbeiten?
- Wenn ja: Wie viele Stunden möchte ich arbeiten?
- Wann möchte ich wieder vollständig in meinen Beruf einsteigen?
- Möchte ich einen Teil meiner Elternzeit für die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag aufheben?
Gerade bei Zwillingen lohnt sich eine frühzeitige Planung, weil du für jedes Kind einen eigenen Anspruch auf Elternzeit hast und dadurch deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten entstehen. (Familienportal)
Wir hoffen, du konntest dich nun etwas orientieren und die Beantragung deiner Elternzeit mit Zwillingen steht nichts mehr im Wege.
Weiterführende Informationen zur Elternzeit mit Zwillingen findest Du beim Familienportal des Bundesministeriums für Familie.
Eine Checkliste mit allen wichtigen Aspekten rund um Elterngeld & Co findest du hier.
Bitte beachte: Die hier enthaltenen Angaben dienen Deiner Erstinformation, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar. Gerade bei der individuellen Gestaltung deiner Elternzeit empfehlen wir dir, dich zusätzlich beim Arbeitgeber, einer Beratungsstelle oder gegebenenfalls einem Rechtsanwalt zu informieren.
Aktualisierung: 09.2026
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Wie beantrage ich Elternzeit für Zwillinge?
Du hast für jedes deiner Kinder einen eigenen Anspruch auf Elternzeit und kannst beide Anträge in einem Schreiben zusammenfassen. Die Elternzeit muss in der Regel sieben Wochen vor Beginn in Textform beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Kann ich Elternzeit für Zwillinge nacheinander nehmen?
Ja, Du kannst die Elternzeit für Deine Zwillinge nacheinander nehmen. So kannst du beispielsweise zunächst Elternzeit für Zwilling 1 und anschließend für Zwilling 2 beanspruchen.
Wie lange darf ich während der Elternzeit mit Zwillingen Teilzeit arbeiten?
Während der Elternzeit kannst du aktuell bis zu 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen hast du auch einen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit.

















