Neuerungen für Zwillingseltern in 2024

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Familien, die ihre Zwillinge ab dem Jahr 2024 auf dieser Welt begrüßen dürfen, dürfen sich nicht nur über den Familienzuwachs freuen, sondern es können für diese auch neue Regelungen im Hinblick auf den Elterngeldbezug und Vaterschaftsurlaub gelten. Welche Neuerungen für Zwillingseltern in 2024 angedacht sind, hier erhälst du einen Überblick:

Von Sonderurlaub zu Vaterschaftsurlaub / Familienstartzeit

Bisher können Väter aus Kulanz bzw. auf Grundlage des Arbeitsvertrags von ihrem Arbeitgeber rund um die Geburt der Zwillinge Sonderurlaub erhalten. Dieser ist jedoch gesetzlich nicht festgeschrieben, so dass viele Väter diesen gar nicht beanspruchen können. Stattdessen haben sie die Möglichkeit Elternzeit zu nehmen.

Im Jahr 2024 soll laut aktueller Planung der Bundesregierung ein Vaterschaftsurlaub von 10 Werktagen bzw. 2 Wochen bei Geburt der Kinder gesetzlich verankert werden. In dieser Zeit erhalten sie vollen Lohnausgleich durch ihren Arbeitgeber.

Der Vaterschaftsurlaub soll voraussichtlich Vätern und gleichgestellten Elternteilen (Parterninnen) zur Verfügung stehen. Alleinerziehende sollen eine alternative Person benennen dürfen.

Im Anschluss an den Vaterschaftsurlaub kann auf Wunsch durch den zweiten Elternteil unter den gegebenen Voraussetzungen Elternzeit beansprucht werden.

Wann die Regelungen explizit in Kraft treten ist bisher nicht bekannt.

Änderung der Einkommensgrenze beim Elterngeld

Wer Elterngeld als Lohnersatz für die Betreuung der Kinder erhalten möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen unter anderem darf das zu versteuernde Einkommen eines Paares bei nicht mehr als 300.000 € liegen. Diese Einkommensgrenze wird mit dem Jahr 2024 gesenkt, so dass weniger Eltern einen Anspruch auf Elterngeld haben werden.

Nach aktuellem Entwurf mit Stand November 2023 soll die Einkommensgrenze für den Elterngeldbezug schrittweise gesenkt werden. Ab 01.04.2024 auf 200.000 € und im Folgejahr auf 175.000 €.

Bisher ist dies noch nicht gesetzlich fixiert, so dass es sinnvoll ist, sich kurz vor der Geburt zum aktuellen Stand bei deiner Elterngeldstelle kostenfrei zu informieren.

Aufteilung der Bezugsmonate beim Elterngeld

Die sogenannten Partnermonate beim Elterngeld ermöglichen dem zweiten Elternteil parallel zum ersten Elternteil Elterngeld zu beanspruchen. Somit stehen arbeitnehmenden Elternteilen gemeinsam 12+2 Basiselterngeldmonate zu. Bisher konnten Eltern frei entscheiden ob die Partnermonate parallel genommen werden oder nicht.

Dies soll ab 2024 laut Stand 11.2023 reguliert werden. Angedacht ist, dass nur ein der zwei Partnerschaftsmonate parallel mit dem ersten Elternteil genommen werden darf. Der zweite Monat könnte im Anschluss an den Elterngeldbezug von Elternteil 1 genommen werden.

WICHTIG: Diese Regelungen sollen Mehrlingseltern NICHT betreffen.

Wenn deine Zwillinge in 2024 geboren werden, lohnt es sich daher auf die dann geltenden Regelungen zu schauen und sich gut vorab über eure Rechte zu informieren.

*Dieser Beitrag dient nur der Grundinformation, ist mit bestem Wissen und Gewissen verfasst und ersetzt keine Rechtsberatung.

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