Zwillingspapa als Haushaltshilfe: Finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse

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In den ersten Tagen, Wochen und Monaten nach der Geburt der Zwillinge, kann es notwendig werden, dass der andere Elternteil als Haushaltshilfe eingesetzt werden muss. Sei es auf Grund einer postnatalen Erkrankung, nach einer ambulanten Operation oder nach Geburtsverletzungen, die eine Haushaltsführung und Kinderbetreuung nicht, oder nur stark eingeschränkt, möglich machen.  Zwillingspapa als Haushaltshilfe? Ein Überblick über finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse.

Was ist eine Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe übernimmt alle im Haushalt anfallenden Tätigkeiten, sei es Kinderbetreuung, Essenszubereitung, Reinigung, Einkäufe, usw.  Im Regelfall ist dies eine privat zu zahlende Dienstleistung, die jedoch bei Erkrankung oder Pflegebedarfs eines Elternteils, auch von gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden kann.

Für diesen Fall können sowohl externe Anbieter, als auch unter bestimmten Voraussetzungen, Familienangehörige eingesetzt werden.

Der Vater bzw. zweite Elternteil als Haushaltshilfe

Besteht bei der Zwillingsmama ein Pflegebedarf bzw. kann sie den Haushalt und die Kinderbetreuung nicht oder stark eingeschränkt auf Grund einer Erkrankung nicht führen, besteht die Möglichkeit den anderen Elternteil, oder auch andere Verwandte, offiziell als Haushaltshilfe einzusetzen.

Da die Haushaltsführung und Pflege mit Verdienstausfällen einher gehen kann, besteht die Möglichkeit eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu beantragen.

  • Damit dies möglich werden kann, ist es notwendig, dass der zweite Elternteil unbezahlten Urlaub für die Haushaltsführung nimmt.
  • Ist der zweite Elternteil in Elternzeit, sind die Voraussetzungen für eine Bezuschussung nicht gegeben.
  • Um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu ermöglichen, wird ein ärztliches Attest über die Erkrankung oder eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft bzw. Geburt, die die Notwendigkeit aufzeigen, benötigt.
  • Parallel müssen der Verdienstausfall und der Nachweis über den unbezahlten Urlaub bei der Kasse, mit dem Antrag auf Haushaltshilfe eingereicht werden.

Ob, wie lange und in welcher Höhe die Kosten für den Zwillingspapa als Haushaltshilfe übernommen werden, solltest du unbedingt vorab mit deiner gesetzlichen Krankenkasse klären.

Übrigens besteht diese Möglichkeit nicht nur in den ersten Lebensmonaten, sondern bereits in der Schwangerschaft und bis zu einem Alter der Kinder von 12 bis 14 Jahren.

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Quellen: